Schutz des Uhus: Stellungnahme von fauna•vs zur neuen Leitungsverordnung LeV

Rückblick: Am 30. September überreichten wir dem Staatsratspräsidenten Roberto Schmidt unsere Petition zum Schutz des Uhus und anderer Greifvögel vor Stromschlägen. 2'500 Unterzeichner/innen verlangen, dass sämtliche gefährlichen Strommasten im Kanton Wallis, die bei Vögeln zu Stromschlägen führen können, in den nächsten fünf Jahren saniert werden. Unsere Petition scheint Wirkung zu haben, parallel zum Engagement von anderen Organisationen, insbesondere der Walliser Aussenstelle der Schweizerischen Vogelwarte.

Am 03. April 2020 startete das Bundesamt für Umwelt BAFU die Vernehmlassung zu einer Revision der Leitungsverordnung.
Gegenüber der alten Regelung sind folgende Punkte neu:

  • Alle neuen Leitungen und Tragwerke in der ganzen Schweiz sind «vogelgerecht» zu bauen. In der alten Verordnung galt dies nur in «vogelreichen Gebieten».
  • Alle bestehenden gefährlichen Tragwerke sind zu sanieren. In der alten Verordnung stand: «sofern es die örtlichen Gegebenheiten erfordern».
  • Neu ist, dass es einen Termin für die Sanierung gibt (2030).
  • Zudem braucht es für die Sanierung kein Plangenehmigungsverfahren. Die Sanierungsmassnahmen können schnell und unkompliziert umgesetzt werden.

fauna•vs wertet die Änderungen des Gesetzesartikels als sehr positiv, weil mit der neuen LeV die Sanierung von gefährlichen Strommasten umfassend und verbindlich umgesetzt werden soll. fauna•vs hat mit einer Stellungnahme an der Vernehmlassung teilgenommen. Die Stellungnahme finden Sie beiliegend.

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