Jagd
«Es ist schwieriger, ein Tier einer bestimmten Kategorie zu entnehmen»
Im letzten Bulletin (fauna•vs info Nr. 39) haben wir über das Bundesgerichtsurteil zum eidgenössischen Jagdbanngebiet Aletschwald berichtet. Das Urteil führte dazu, dass die generelle Jagd in den eidgenössischen Jagdbanngebieten, wie sie im Wallis während Jahrzehnten illegal durchgeführt wurde, nicht mehr möglich ist. Die sogenannten Regulationsabschüsse in eidgenössischen Jagdbanngebieten müssen individuell-konkret geplant und umgesetzt werden. Wir haben die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), gefragt, welche Anpassungen der Kanton in Bezug auf den Abschuss von Wildtieren in diesen Gebieten 2021 vorgenommen hat.
Artikel im fauna.vs info 40/2021
Bundesgericht: «Jagd» und «Abschüsse» sind rechtlich nicht dasselbe
In eidgenössischen Jagdbanngebieten ist die Jagd grundsätzlich verboten. Trotzdem erlaubte der Walliser Staatsrat die Jagd im Aletschwald. Nun hat das Bundesgericht den Kanton in einem wegweisenden Urteil zurückgepfiffen. Der Abschuss von Wildtieren in Jagdbanngebieten muss künftig neu organisiert werden. Für das Wallis mit seinen vielen und grossen Jagdbanngebieten hat der Staatsrat das Ausführungsreglement für die Jagd 2021 angepasst.
Artikel im fauna.vs info 39/2021
Gespräch mit dem neuen Chef der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere
Am 23. April 2021 hat sich Nicolas Bourquin, der neue Leiter der kantonalen Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), freundlicherweise bereit erklärt, ein Gespräch mit fauna•vs zu führen und einige Fragen zu beantworten. Die Ziele des Treffens waren, sich gegenseitig besser kennenzulernen, fauna•vs vorzustellen und die Positionen des neuen Dienststellenchefs zu bestimmten Themen zu verstehen. Die Prioritäten der Dienststelle, der künstliche Fischbesatz, die Zunahme der Freizeitaktivitäten in der freien Natur, die kantonale Initiative «Ein Wallis ohne Grossraubtiere» waren einige der Themen, die bei diesem Gespräch zur Sprache kamen.
Artikel im fauna.vs info 39/2021
NEIN zum neuen Jagdgesetz!
Das Bundesgesetz von 1986 über "die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel" basiert auf drei Säulen: 1) dem Schutz der Säugetiere und Vögel, 2) der Regulation von Arten, die Probleme bereiten, 3) die Nutzung bestimmter Arten durch die Jagd. Im neuen Gesetzt jedoch wird der Schutz von verschiedenen Arten deutlich geschwächt.
Artikel im fauna.vs Nr. 37/2020
Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere: Veränderungen sind dringend nötig
Die bevorstehende Pensionierung von Peter Scheibler, dem heutigen Chef der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), bietet Gelegenheit, die DJFW zu modernisieren. Von der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates wurden schon 2016 veraltete Strukturen und Funktionsmängel in der Dienststelle festgestellt. Zwar wurden in den letzten Jahren An- strengungen für Verbesserungen unternommen, wie mit diesem Artikel aber aufgezeigt wird, gibt es immer noch problematische Aspekte, die zu ändern eine kleine Revolution erfordern. Hoffentlich wird die künftige Leiterin1 der DJFW diesen Aufgaben gewachsen sein!
Artikel im fauna.vs Nr. 37/2020
Das neue Jagdgesetz ist klar rückwärts gerichtet
Für fauna•vs ist das neue Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säuge- tiere und Vögel, gegen welches von verschiedenen Umweltorganisationen das Referendum ergriffen wurde, ein Rückschritt gegenüber dem aktuellen Jagdgesetz. Dabei hätte dieses durchaus eine gute Revision verdient. Wie ist es so weit gekommen?
Artikel im fauna.vs Nr. 36/2019
Keine Jagd im Bann- und Naturschutzgebiet Aletsch
In der Schweiz gibt es 42 eidgenössische Jagdbanngebiete. Diese helfen mit, seltene und bedrohte Säugetier- und Vogelarten sowie deren Lebensräume zu schützen. Eines dieser Jagdbanngebiete umfasst auch den Aletschwald, der seit 1933 unter kantonalem Schutz steht. Der Walliser Staatsrat wollte diesen Herbst ein Teilgebiet für die Jagd auf Hirsche öffnen, wovon vor allem der Aletschwald betroffen gewesen wäre. Pro Natura hat dagegen Beschwerde erhoben und die Teilöffnung wurde vorläufig sistiert. Fauna•vs sprach mit Laudo Albrecht, dem Leiter des Pro-Natura-Zentrums Aletsch.
Artikel im fauna.vs Nr. 34/2018
Die Bejagung von Schnee- und Birkhühnern ist nicht mehr zeitgemäss
Nach geltendem kantonalem Recht darf ein Walliser Jäger pro Jagdsaison sechs Birkhähne und acht Schneehühner schiessen (maximal zwei pro Tag). Damit nimmt das Wallis in der Schweiz einen traurigen Spitzenplatz ein. In den meisten anderen Gebirgskantonen ist die Jagd auf die beiden Raufusshühner entweder verboten, oder die Abschussquoten sind viel tiefer. Nun soll die Jagd auch im Wallis angepasst werden. Am 17. November 2017 hat der Grosse Rat gegen den Willen des Staatsrats ein Postulat von Brigitte Wolf und Manfred Schmid mit 83 Ja- zu 42 Nein-Stimmen angenommen. Dieses verlangt, die Bejagung von Schnee- und Birkhühnern an die abnehmenden Bestände anzupassen. Bereits vor der Beratung im Parlament haben fauna•vs und die Vogelwarte Sempach in den Medien auf den Missstand aufmerksam gemacht. Nachfolgend unsere Medienmitteilung dazu.
Artikel im fauna.vs Nr. 32/2017
Stellungnahme von fauna•vs zur Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
Fauna•vs hat zum Vorschlag des Bundesrates zur Änderung des «Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel» Stellung genommen. Mit der Gesetzesrevision will der Bundesrat die im Jahr 2015 vom Parlament angenommene Motion «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung» von Ständerat Engler umset- zen. Diese verlangt, dass das Gesetz dahingehend geändert wird, dass Wolfsbestände künftig reguliert werden können. Gleichzeitig soll der Motion von Nationalrat Landolt zur Umbenennung der eidgenössischen Jagdbanngebiete in Wildtierschutzgebiete Folge geleistet werden, was ebenfalls eine Revision des Jagdgesetzes bedingt.
Artikel im fauna.vs Nr. 30/2016
Gedanken zum Fünf-Jahres-Beschluss
Für die Walliser Jagd galt dieses Jahr erstmals der neue Fünf-Jahres-Beschluss 2016-2020. Bei der Gämsjagd gibt es auf kantonaler Ebene keine Änderungen. Weil das Bejagungsmo- dell vom Kantonalen Walliser Jägerverbands aber in Frage gestellt wird, soll es noch einmal überprüft werden. Allfällige Anpassungen könnten 2017 umgesetzt werden. Für das Goms, wo der Gämsbestand rückläufig ist, wurde die Bejagung dieser Art erheblich eingeschränkt. Die Jagd auf andere Arten wird auf kantonaler Ebene erweitert: Während der Hochjagd darf eine zweite Rehgeiss und in Teil-Banngebieten ein geringer Spiesser geschossen werden. Die Jagd auf Rehkitze wird während der Niederjagd auf sechs Tage verlängert.
Fauna•vs hat sich vor Inkraftsetzung Gedanken zum neuen Fünf-Jahres-Beschlusses ge- macht und zuhanden der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere Vorschläge für ein neues Modell der Gämsbejagung ausgearbeitet.
Artikel im fauna.vs Nr. 29/2016
Bleivergiftungen bei Greifvögeln: Gibt es Alternativen zur Bleimunition?
Bleimunition kann zu gravierenden Belastungen für die Umwelt und in der Konsequenz auch für uns Menschen führen. Reichlich bekannt ist der negative Einfluss von bleihaltiger Flinten- munition (Schrotkugeln) in Feuchtgebieten, welche insbesondere bei der Jagd auf Wasser- vögel eingesetzt wurde und zum Teil heute noch benutzt wird. Heute gibt es in zahlreichen europäischen Ländern ein Verbot von bleihaltigem Schrot. Als Ersatz wird Munition aus Stahl oder Wolfram benutzt. Neuere Fälle von Bleivergiftungen beim Bartgeier (Gypaetus barbatus) und beim Steinadler (Aquila chrysaetos) zeigen, dass auch bleihaltige Gewehrmunition (Kugel mit einem Sprengkopf aus Blei und einer Ummantelung aus Kupfer) zu Problemen, sprich Vergiftungen dieser grossen Greifvögel führen kann.