Jagdgesetz

NEIN zum Jagdgesetz

fauna•vs lanciert Informationskampagne

Für die Walliser Gesellschaft für Wildtierbiologie fauna•vs ist das neue Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel ein Rückschritt gegenüber dem aktuellen Jagdgesetz. Mit einer Informationskampagne will fauna•vs die Bevölkerung über die vorgesehenen Änderungen im neuen Gesetz und deren Auswirkungen auf die Wildtiere informieren.

Neues Jagdgesetz: weitere problematische Aspekte

Das Gesetz enthält einen anderen äusserst problematischen Aspekt. Es sieht eine Verschiebung der Verantwortlichkeiten vom Bund hin zu den Kantonen vor, vor allem im Bereich der Regulation geschützter Arten. Das birgt ein grosses Risiko; denn man weiss, dass die kantonalen Behörden anfälliger sind, für Anliegen von Interessenvertretern als die nationalen Behören. Bisher brauchte es für den Abschuss eines schadenstiftenden Wolfs, Luchs oder Bibers die Bewilligung des Bundes. Von jetzt an sollen die Kantone den Bund lediglich noch "anhören". Sie haben faktisch freie Hand, da die Meinung des Bundes bloss beratender Natur ist.
 

Neues Jagdgesetz: seltene Tierarten kommen noch mehr unter Druck

Seltene Tierarten kommen noch mehr unter Druck: das Gesetz schwächt den Schutz wildlebender Tiere, statt ihn zu stärken.
Abschüsse geschützter Tiere sind möglich: ohne dass sie Schäden angerichtet haben. Einfach, weil sie da sind.
Biber, Graureiher, Höckerschwan, Luchs etc. in Gefahr: sie können jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden. Ohne dass Volk oder Parlament etwas dazu sagen können.