18. März 2020
Das Gesetz enthält einen anderen äusserst problematischen Aspekt. Es sieht eine Verschiebung der Verantwortlichkeiten vom Bund hin zu den Kantonen vor, vor allem im Bereich der Regulation geschützter Arten. Das birgt ein grosses Risiko; denn man weiss, dass die kantonalen Behörden anfälliger sind, für Anliegen von Interessenvertretern als die nationalen Behören. Bisher brauchte es für den Abschuss eines schadenstiftenden Wolfs, Luchs oder Bibers die Bewilligung des Bundes. Von jetzt an sollen die Kantone den Bund lediglich noch "anhören". Sie haben faktisch freie Hand, da die Meinung des Bundes bloss beratender Natur ist.
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