Das Bundesgesetz von 1996 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (wie das Jagdgesetz offiziell heisst) basiert auf drei Säulen:
Mit einem Flyer, der an alle Walliser Haushalte verschickt wird, mit Inseraten in den Walliser Printmedien sowie einer Medienmitteilung möchte fauna•vs auf die Auswirkungen des neuen Jagdgesetzes auf den Artenschutz aufmerksam machen.
Das ist besonders im Wallis höchst problematisch, was sich am Beispiel der Luchse zeigt. Aufgrund von Wilderei (die von einigen Staatsangestellten gedeckt oder gar gutgeheissen wird) gibt es im ganzen Kanton nicht mehr als zwölf Luchse. Laut Lebensraummodellen müssten im Wallis aber rund 50 bis 60 Luchse leben. In Zukunft könnten diese wenigen Luchse theoretisch mit einfachen, von den kantonalen Behörden beschlossenen "Vorbeugungsmassnahmen" beseitigt werden - mit dem vorgeschobenen Grund, dass der Rückgang der Gämse in einem bestimmten Gebiet auf die Prädation durch den Luchs zurückzuführen sei. Wir wissen aber, dass die Anwesenheit von Pädatoren normalerweise nicht zu einem Rückgang der Huftiere führt. Demgegenüber kann die Jagd durchaus einen Einfluss haben. Im Fall der Gämse entnimmt man im Wallis jedes Jahr 12% bis 15% des Bestandes. Dieser Wert liegt sehr nahe beim natürlichen jährlichen Fortpflanzungspotenzial. Dennoch scheint sich niemand ernsthaft die Frage zu stellen, ob die Jagd, wie sie aktuell ausgeübt wird, nachhaltig ist. Man zieht es lieber vor, dem Luchs die Schuld zu geben, als die Abschusszahlen in Frage zu stellen, obwohl die Jagd der grösste Sterblichkeitsfaktor bei den Hufttieren ist.
Weiter will das neue Gesetz, dass der Bundesrat geschützte Arten jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten setzen kann. Während der Gesetzesberatung wurde in diesem Zusammenhang zum Beispiel vom Luchs, vom Biber und sogar vom Höckerschwan gesprochen. Diese Arten wurden in einer früheren Version als regulierbar diskutiert, wurden schliesslich aber von den Parlamentariern doch wieder von der Liste genommen, um dem Referendum den Wind aus den Segeln zu nehmen. Eines Tages könnten auf dieser Liste auch Adler, Uhu oder der Graureiher zu stehen kommen... Es wird zwar festgelegt, dass durch Regulationsmassnahmen Arten nicht gefährdet werden dürfen, Mindestgrössen für die Populationen wurden aber nicht festgelegt, was Missbräuchen Tür und Tor öffnet. Es besteht kein Zwiefel, dass die derzeigiten Walliser Behörden die zwölf Luchse, die im Kanton leben, als ideale Populationsgrösse ansehen würden.