Das neue Jagdgesetz ist klar rückwärts gerichtet

Für fauna•vs ist das neue Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, gegen welches von verschiedenen Umweltorganisationen das Referendum ergriffen wurde, ein Rückschritt gegenüber dem aktuellen Jagdgesetz. Dabei hätte dieses durchaus eine gute Revision verdient. Wie ist es so weit gekommen?

Das Bundesgesetz von 1996 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (wie das Jagdgesetz offiziell heisst) basiert auf drei Säulen:

  1. dem Schutz der Arten
  2. der Regulation von Arten, die Probleme bereiten
  3. der Nutzung von gewisser Arten durch die Jagd

Im neuen Gesetz jedoch wurde der Schutz deutlich geschwächt, während bei der Bejagung die Entwicklung einiger gefährdeter Arten nicht berücksicht wurde. Das Gesetz trägt eindeutig die Handschrift der Jagdlobby, die in den parlamentarischen Kommissionen gut vertreten ist, und wurde während dem mehrfachen Hin und Her zwischen National- und Ständerat immer weiter verwässert. Angesichts des sechsten Massensterbens, das zurzeit auf unserem Planeten im Gang ist, mutet es paradox an, dass das Parlament einem solchen Gesetz zustimmt!

Das neue Gesetz enthält mehrere Widersprüche. Im Artikel 3 wird das Prinzip der Nachhaltigkeit hervorgehoben, während unter den jagdbaren Arten im Artikel 5 die Waldschnepfe, das Birkhuhn und das Schneehun aufgelistet sind, drei Vogelarten, die in der Schweiz von einem dramatischen Rückgang betroffen sind. Für das Schneehuhn zum Beispiel ist zu erwarten, dass es auch in Zukunft Einbussen in Kauf nehmen muss. Dies hat eine Studie der Schwiezerischen Vogelwarte ergeben, die auf Zählungen der Walliser Wildhüter beruht. Gleichzeitig hat sich die Jagdstrecke in den letzten 30 Jahren verdoppelt. Ein Jäger darf im Wallis acht Schneehühner pro Jahr erlegen. Diese Regelung bedeutet eindeutig eine Missachtung der Nachhaltigkeit.

Das neue Gesetz sieht eine Umbenennung der heutigen eidgenössischen Jagdbanngebeite in "Wildtierschutzgebiete" vor, was grundsätzlich begrüssenswert ist. In den Jagdbanngebieten ist die Jagd verboten, was sie zu wichtigen Rückzugsgebieten für Wildtiere macht. Im Artikel 11 heisst es aber neu, dass der Steinbock in diesen Gebieten zum Abschuss freigegeben werden darf, unter anderem aus Gründen der "Hege" und somit auch für die umstrittene Trophäenjagd, eine Praxis aus einer anderen Zeit, die zurzeit hohe Wellen wirft. Dabei wurde diese Jagd im Wallis schon in den 1980er-Jahren eingeführt (obwohl sie damals im Gesetz nicht vorgesehen war) - zur selben Zeit, als die Dienststelle für Jagd geschaffen wurde.

Im Gesetz gehört neu explizit auch der Wolf zu denjenigen Tierarten, die in den Wildtierschutzgebieten reguliert werden dürfen - präventiv und ohne dass ein Wolf zuvor Schäden an Haustieren angerichtet hat. Es wird in Zukunft also keine sicheren Zufluchtsorte für unsere Wildtiere mehr geben, abgesehen von den wenigen Naturschutzgebieten. Der Begriff "Wildtierschutzgebiete" ist deshalb irreführend und zeigt, wie unsorgfältig das Parlament gearbeitet hat.

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