Jagdgesetz

Stellungnahme von fauna•vs zum Referendum gegen das revidierte Jagdgesetz

Der Vorstand von fauna•vs hat an seiner Sitzung vom 27. Januar 2023 entschieden, das Referendum gegen das revidierte Jagdgesetz nicht zu unterstützen. fauna•vs teilt die Auffassung der Gruppe Wolf Schweiz, Pro Natura, WWF Schweiz und BirdLife Schweiz, dass das revidierte Jagdgesetz fachlich nicht überzeugt, entscheidend aber die Jagdverordnung ist, die den Wolfsbestand nicht gefährden soll und den Herdenschutz weiter stärkt, sowie deren gemeinsame Umsetzung durch Älplerinnen, Landwirte, Försterinnen, Naturschützende, Kantone und Gemeinden.
Die Medienmitteilung der Umweltverbände finden Sie hier: Medienmitteilung Umweltverbände

Das neue Jagdgesetz ist klar rückwärts gerichtet

Für fauna•vs ist das neue Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, gegen welches von verschiedenen Umweltorganisationen das Referendum ergriffen wurde, ein Rückschritt gegenüber dem aktuellen Jagdgesetz. Dabei hätte dieses durchaus eine gute Revision verdient. Wie ist es so weit gekommen?

Das Bundesgesetz von 1996 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (wie das Jagdgesetz offiziell heisst) basiert auf drei Säulen:

NEIN zum Jagdgesetz

fauna•vs lanciert Informationskampagne

Für die Walliser Gesellschaft für Wildtierbiologie fauna•vs ist das neue Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel ein Rückschritt gegenüber dem aktuellen Jagdgesetz. Mit einer Informationskampagne will fauna•vs die Bevölkerung über die vorgesehenen Änderungen im neuen Gesetz und deren Auswirkungen auf die Wildtiere informieren.

Mit einem Flyer, der an alle Walliser Haushalte verschickt wird, mit Inseraten in den Walliser Printmedien sowie einer Medienmitteilung möchte fauna•vs auf die Auswirkungen des neuen Jagdgesetzes auf den Artenschutz aufmerksam machen.

Neues Jagdgesetz: weitere problematische Aspekte

Das Gesetz enthält einen anderen äusserst problematischen Aspekt. Es sieht eine Verschiebung der Verantwortlichkeiten vom Bund hin zu den Kantonen vor, vor allem im Bereich der Regulation geschützter Arten. Das birgt ein grosses Risiko; denn man weiss, dass die kantonalen Behörden anfälliger sind, für Anliegen von Interessenvertretern als die nationalen Behören. Bisher brauchte es für den Abschuss eines schadenstiftenden Wolfs, Luchs oder Bibers die Bewilligung des Bundes. Von jetzt an sollen die Kantone den Bund lediglich noch "anhören". Sie haben faktisch freie Hand, da die Meinung des Bundes bloss beratender Natur ist.
 

Das ist besonders im Wallis höchst problematisch, was sich am Beispiel der Luchse zeigt. Aufgrund von Wilderei (die von einigen Staatsangestellten gedeckt oder gar gutgeheissen wird) gibt es im ganzen Kanton nicht mehr als zwölf Luchse. Laut Lebensraummodellen müssten im Wallis aber rund 50 bis 60 Luchse leben.  In Zukunft könnten diese wenigen Luchse theoretisch mit einfachen, von den kantonalen Behörden beschlossenen "Vorbeugungsmassnahmen" beseitigt werden - mit dem vorgeschobenen Grund, dass der Rückgang der Gämse in einem bestimmten Gebiet auf die Prädation durch den Luchs zurückzuführen sei. Wir wissen aber, dass die Anwesenheit von Pädatoren normalerweise nicht zu einem Rückgang der Huftiere führt. Demgegenüber kann die Jagd durchaus einen Einfluss haben. Im Fall der Gämse entnimmt man im Wallis jedes Jahr 12% bis 15% des Bestandes. Dieser Wert liegt sehr nahe beim natürlichen jährlichen Fortpflanzungspotenzial. Dennoch scheint sich niemand ernsthaft die Frage zu stellen, ob die Jagd, wie sie aktuell ausgeübt wird, nachhaltig ist. Man zieht es lieber vor, dem Luchs die Schuld zu geben, als die Abschusszahlen in Frage zu stellen, obwohl die Jagd der grösste Sterblichkeitsfaktor bei den Hufttieren ist.

Neues Jagdgesetz: seltene Tierarten kommen noch mehr unter Druck

Seltene Tierarten kommen noch mehr unter Druck: das Gesetz schwächt den Schutz wildlebender Tiere, statt ihn zu stärken.
Abschüsse geschützter Tiere sind möglich: ohne dass sie Schäden angerichtet haben. Einfach, weil sie da sind.
Biber, Graureiher, Höckerschwan, Luchs etc. in Gefahr: sie können jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden. Ohne dass Volk oder Parlament etwas dazu sagen können.
 

Weiter will das neue Gesetz, dass der Bundesrat geschützte Arten jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten setzen kann. Während der Gesetzesberatung wurde in diesem Zusammenhang zum Beispiel vom Luchs, vom Biber und sogar vom Höckerschwan gesprochen. Diese Arten wurden in einer früheren Version als regulierbar diskutiert, wurden schliesslich aber von den Parlamentariern doch wieder von der Liste genommen, um dem Referendum den Wind aus den Segeln zu nehmen. Eines Tages könnten auf dieser Liste auch Adler, Uhu oder der Graureiher zu stehen kommen... Es wird zwar festgelegt, dass durch Regulationsmassnahmen Arten nicht gefährdet werden dürfen, Mindestgrössen für die Populationen wurden aber nicht festgelegt, was Missbräuchen Tür und Tor öffnet. Es besteht kein Zwiefel, dass die derzeigiten Walliser Behörden die zwölf Luchse, die im Kanton leben, als ideale Populationsgrösse ansehen würden.