Neues Jagdgesetz: seltene Tierarten kommen noch mehr unter Druck

Seltene Tierarten kommen noch mehr unter Druck: das Gesetz schwächt den Schutz wildlebender Tiere, statt ihn zu stärken.
Abschüsse geschützter Tiere sind möglich: ohne dass sie Schäden angerichtet haben. Einfach, weil sie da sind.
Biber, Graureiher, Höckerschwan, Luchs etc. in Gefahr: sie können jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden. Ohne dass Volk oder Parlament etwas dazu sagen können.
 

Weiter will das neue Gesetz, dass der Bundesrat geschützte Arten jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten setzen kann. Während der Gesetzesberatung wurde in diesem Zusammenhang zum Beispiel vom Luchs, vom Biber und sogar vom Höckerschwan gesprochen. Diese Arten wurden in einer früheren Version als regulierbar diskutiert, wurden schliesslich aber von den Parlamentariern doch wieder von der Liste genommen, um dem Referendum den Wind aus den Segeln zu nehmen. Eines Tages könnten auf dieser Liste auch Adler, Uhu oder der Graureiher zu stehen kommen... Es wird zwar festgelegt, dass durch Regulationsmassnahmen Arten nicht gefährdet werden dürfen, Mindestgrössen für die Populationen wurden aber nicht festgelegt, was Missbräuchen Tür und Tor öffnet. Es besteht kein Zwiefel, dass die derzeigiten Walliser Behörden die zwölf Luchse, die im Kanton leben, als ideale Populationsgrösse ansehen würden.

Zu den positiven Punkten des neuen Gesetzes gehört der Beschluss, dass es in der ganzen Schweiz funktionale Wildtierkorridore braucht, das eine grüne Infrastruktur für die Mobilität der grossen Landwirbeltiere. Da diese Forderung auch in der Biodiversitätsstrategie des Bundes enthalten ist, können auch finanzielle Mittel dafür bereitgestellt werden.

Laut neuem Gesetz kann der Bundesrat beschliessen, die Liste der jagdbaren Arten zu reduzieren, aber nur nach Anhörung der Kantone, was ein ernsthaftes Hindernis für einen solchen Schritt darstellt...

Insgesamt hat dieses Gesetz zu viele problematische Punkte im Vergleich zu den wenigen Vorteilen, die es für die Wildtiere bringt. Das Parlament ist aufgefordert, mit der Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel nochmals von vorne zu beginnen. Das ist möglich, wenn wir das Referendum unterstützen, welches am 17. Mai 2020 zur Abstimmung kommt.

Zurück