fauna•vs begrüsst die Änderungen der Jagdrevision

Die letzte Woche vom Staatsrat genehmigte Revision des Beschlusses über die Ausübung der Jagd im Wallis begrüsst fauna•vs sehr. Die Änderungen des Ausführungsreglements über die Ausübung der Jagd zielen unserer Meinung nach in die richtige Richtung. Sehr erfreulich finden wir das Verbot der Verwendung von Bleigeschossen mit der Übergangsfrist von fünf Jahren. fauna•vs gab seit Jahren zu bedenken, dass es durch liegengebliebene Aufbrüche von mit Bleigeschossen erlegten Tieren zur Vergiftung von Greifvögeln kommt. Gerade im Hinblick auf die empfindliche Population von Bartgeiern und Steinadlern ist die Verwendung von Bleimunition schädlich. Positiv zu erwähnen ist zudem die von fauna•vs bereits seit längerem geforderte Anpassung des Abschusses von Schneehühnern. Das neue Jagdreglement sieht eine Reduzierung von acht auf sechs Schneehühner und beim Schneehasen auf zwei Tiere pro Jäger*in vor. fauna•vs erachtet jedoch weiterhin die Einrichtung eines Moratoriums von mindestens fünf Jahren für die Bejagung von Schneehasen und Schneehühnern als dringend notwendig. Gleichzeitig wäre es angezeigt, eine gründliche wissenschaftliche Überwachung dieser beiden Arten einzuführen. Das Tages-Maximum beim Birkhuhn wird neu auf ein Tier festgelegt (bis anhin zwei Tiere). Für fauna•vs wäre ein zusätzlicher Schutz für diese Art, das Kontingent für Birkhähne auf zwei Individuen pro Jäger zu reduzieren. Die Betrachtung von regionalen Wildräumen bei der Gamsjagd, anstatt eine Betrachtung über das gesamte Kantonsgebiet, ist der richtige Ansatz, um den regionalen Herausforderungen und Ungleichgewichten Rechnung zu tragen.

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