Jungvogel gefunden - was tun?
Informationen von der Schweizer Vogelwarte und BirdLife Schweiz
Nestflüchter und Nesthocker
Bei den Vögeln wird nach dem Entwicklungsstand der Jungen beim Schlüpfen zwischen Nestflüchtern und Nesthockern unterschieden. Nestflüchter besitzen ein vollständiges Dunenkleid und können
sofort laufen bzw. schwimmen. Sie beginnen schon bald, selbstständig Nahrung aufzunehmen. Beispiele von Nestflüchtern sind Enten und Hühnervögel. Bei den Nesthockern bleiben die zuerst nackten
und blinden Jungen längere Zeit im Nest, wo sie von den Altvögeln gefüttert und umsorgt werden. Nesthocker sind zum Beispiel Greifvögel, Eulen, Spechte, Segler und alle Singvögel. Bei einigen dieser Arten verlassen die Jungen das Nest manchmal schon, bevor sie richtig fliegen können. Verbreitet ist dies z.B. bei Amseln und anderen Drosseln. So kommt es ab und zu vor, dass wir einen scheinbar verlassenen Jungvogel finden. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme sind diese ungeschickt herumflatternden Jungvögel meistens weder verletzt noch aus dem Nest gefallen, sondern sie halten sich häufig versteckt in ihrer Nestumgebung auf, wo sie von den Eltern weiterhin gefüttert werden. Deshalb wäre es falsch, diese Jungvögel mitzunehmen, zumal ihre Überlebenschancen in menschlicher Obhut drastisch kleiner sind und die Auswilderung schwierig ist.
Wann soll man einschreiten?
Schreiten Sie nur ein, wenn Sie sicher sind, dass sich der Jungvogel in Gefahr befindet oder wirklich verlassen ist (Zerstörung des Nestes, Tod der Altvögel). Einen unselbstständigen Jungvogel, der auf einer Strasse oder an einem vor Katzen zen oder Regen ungeschützten Ort sitzt, sollten Sie in die nächste Hecke oder in den nächsten Baum setzen. Wenn Sie aus mind. 50 m Distanz feststellen, dass er während einer Stunde nicht von den Eltern mit Futter versorgt wird, können Sie ihn in Obhut nehmen. Dabei sollten Sie beachten, dass alle Nesthocker ausser den Singvögeln ausserordentlich schwierig aufzuziehen sind. Zudem ist für die Pflege und Haltung von Wildvögeln eine Genehmigung erforderlich, die Sie beim Kanton (Jagdverwaltung oder Veterinäramt) beantragen müssen.
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