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		<title>Jagdgesetz | Fauna VS | Walliser Gesellschaft für Wildtierbiologie</title>
		<link>https://www.fauna-vs.ch/?id=33</link>
		<description></description>
		<pubDate>Sat, 18 Apr 2026 10:41:28 +0200</pubDate>
		<category>Fauna VS | Walliser Gesellschaft für Wildtierbiologie</category>
		<item>
			<link>https://www.fauna-vs.ch/de/themen/jagdgesetz/stellungnahme-von-fauna•vs-zur-vernehmlassung-ueber-die-neue-jagdverordnung-79</link>
			<title>Stellungnahme von fauna•vs zur Vernehmlassung über die neue Jagdverordnung</title>
			<description>&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Allgemeine Anmerkungen von fauna•vs&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel von 1986 (Jagdgesetz, JSG) regelt nicht nur die Jagd, sondern auch den Schutz von wildlebenden Vögeln und Säugetieren. Im Jahr 2020 lehnte das Schweizer Volk nach einem Referendum eine vom Parlament ausgearbeitete Neufassung des JSG ab. Das vorgeschlagene Gesetz war eine verwirrende Mischung aus völlig überholten Artikeln (die die Erkenntnisse der letzten vier Jahrzehnte nicht berücksichtigten, insbesondere in Bezug auf die negative Entwicklung der Säugetier und Vogelbestände) und neuen Artikeln, die nur darauf abzielten, die Bestände geschützter Arten zu begrenzen, manchmal sogar drastisch. Wenn das JSG nicht nur die Jagd, sondern auch den Schutz von wildlebenden Säugetieren und Vögeln regeln soll, warum wurde dann der Schwerpunkt auf die Regulierung der Grossraubtiere und des Bibers gelegt und nicht auf das Schicksal von Arten, die im Rückgang begriffen sind?&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Seit dem 1. Dezember 2023 hat die Schweiz eine neue Fassung des JSG, da das Referendum dieses Mal nicht ergriffen wurde. Das Parlament hat vieles von dem, was das Volk 2020 abgelehnt hatte, durch die Hintertür in das Gesetz aufgenommen, insbesondere die Regulierung von Grossraubtieren. Da das JSG ein unausgewogenes Gesetz bleibt, d. h. eine Mischung aus veralteten Artikeln und neuen Gesetzesartikeln, die einzig und allein darauf abzielen, Wölfe und Biber (und vielleicht per Bundesratsbeschluss bald auch andere geschützte Arten wie den Luchs oder den Steinadler) auszurotten, kann die dazugehörige Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV) nur von schlechter Machart sein. Wie das JSG ist auch die JSV nicht an die tatsächliche Situation der Wildtiere angepasst und ignoriert die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die im Bereich des Schutzes und des Managements gewonnen wurden. Dies ist bedauerlich und unwürdig für einen Rechtsstaat und eine Nation, die sich gerne als Vorreiter im Bereich des Umweltschutzes bezeichnet.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Spezifische Erwägungen und Verbesserungsvorschläge&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Wir müssen leider feststellen, dass die in die Vernehmlassung gegebene Verordnung von Regelungen für Eingriffe in grundsätzlich geschützte Arten (Wolf, Steinbock, Biber) dominiert wird. Dagegen fehlen dringend notwendige Schutzmassnahmen für Arten und ihre Lebensräume wie Feldhase, Schneehase, Alpenschneehuhn, Birkhuhn und Waldschnepfe, die im Übrigen auf nationaler Ebene oder in einigen Kantonen weiterhin mit hohen Quoten bejagt werden. In diesem Punkt halten wir den Entwurf der JSV als völlig konträr zum Stand des Wissens und zum Bestandsstatus der Populationen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Nach einem Jahrhundert des erfolgreichen Schutzes der grossen wildlebenden Tiere, insbesondere der Huftiere und ihrer natürlichen Feinde, der zur schrittweisen Rückkehr von Arten geführt hat, die während rund einem Jahrhundert aus der Schweiz verschwunden waren, markiert der Entwurf der neuen eidgenössischen Jagdverordnung zweifellos eine Rückkehr zur Mentalität des 19. Jahrhunderts, die für das Verschwinden oder den Rückgang dieser Arten verantwortlich war (insbesondere mit Prämien für ihre Vernichtung). Dies ist ein inakzeptabler Rückschritt, der das Erreichte in Frage stellt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Verordnung, die vorgibt, Wildtiere zu regulieren, um die Biodiversität und natürliche Biotope zu erhalten, ignoriert die wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte. Die Komplexität der Nahrungsketten, die spezifische Vielfalt der Artengemeinschaften und die ökologischen Interaktionen, wie z. B. Prädation und Konkurrenz, sind wesentliche Faktoren, die den Reichtum an biologischer Vielfalt und das ökologische Gleichgewicht fördern, nicht zuletzt durch die Aufrechterhaltung der wesentlichen koevolutionären Prozesse, die Flora und Fauna seit langem prägen. Diese jüngsten Fortschritte zu ignorieren und sich auf Regulierungsmassnahmen zu verlassen, die einer verdeckten Jagd gleichkommen (Wolf, Steinbock, Biber), wird entgegen der Absicht des Gesetzgebers zu einer Verschlechterung der Biodiversität führen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Abschuss von Wildtieren sollte nur zur Reduzierung oder Beseitigung von nachgewiesenen wirtschaftlichen Schäden oder zur Eindämmung von Risiken für die körperliche Unversehrtheit von Menschen durchgeführt werden, wobei letztere oftmals eher in der Fantasie als in der Realität vorkommen. Ausserdem müssen die Abschüsse tatsächlich auf problematische Individuen abzielen. Schliesslich dürfen keine Abschüsse zur Regulierung von Arten erlaubt werden, die nur noch geringe Bestände aufweisen (z. B. Fischotter, Schakal usw.) oder die praktisch keinen ökologischen Schaden verursachen (z. B. Adler, Luchs usw.) (Art. 9a).&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Begriff der proaktiven Regulierung (präventive Abschüsse) muss aufgegeben werden, da es sich dabei im Grunde um eine Form der ziellosen Jagd handelt. Dies zeigte sich deutlich bei der Wolfsregulierungskampagne von Dezember 2023 bis Januar 2024. Sie war nicht in der Lage, vorrangig die Individuen zu eliminieren, die Schäden verursacht haben. Das bedeutet, dass die Strategie, durch proaktive Abschüsse einen „erzieherischern Effekt“ auf Wölfe zu erzielen, ein frommer Wunsch ist, der auf keiner seriösen Grundlage beruht. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass eine solche Praxis nie oder nur sehr selten den gewünschten Erfolg bringt, und das zu Kosten, die sich nicht lohnen. Die zugrunde liegenden Ziele werden nicht erreicht: 1) die Bemühungen, den Schaden an Nutztieren zu verringern, 2) die Taktik, Wölfe scheuer zu machen, um die angebliche (eingebildete!) Gefahr für Menschen auszuschliessen, und 3) die Bestände jagdbarer Arten zu erhöhen. Wir haben dies in fauna.vs info Nr. 45 (2024) ausführlich beschrieben.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der Herdenschutz (Art. 10c), die bei weitem wirksamste Methode zur Bekämpfung von Wolfsrissen (diese traditionelle Praxis, die es uns ermöglicht hat, seit Jahrhunderten mit dem Wolf zu leben), muss seine Bedeutung wiedererlangen. Auf lange Sicht wird dies zweifellos die Schlüsselmassnahme sein, um eine friedliche Koexistenz mit dem Wolf zu erreichen, da Regulierungsabschüsse als „ultima ratio“ nur dann durchgeführt werden sollten, wenn der Schutz der Herden vom Wolf umgangen wird. Insbesondere bedarf es einer stärkeren Unterstützung auf Bundesebene für die Ausbildung und Einstellung von Hirten, ein Aspekt, der in der Gesetzgebung bislang völlig vernachlässigt wurde. Es muss auch wieder ein Bundesprogramm für die Zucht und den Einsatz von Herdenschutzhunden eingeführt werden, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäss abläuft. Das alleinige Aufstellen von Zäunen oder der Einsatz von Zäunen und Herdenschutzhunden allein sind keine ausreichenden Massnahmen. Es ist wichtig, den Beruf des Hirten zu rehabilitieren und vor allem auf das Trio „Hirte – Schutzhund – Zaun“ zu setzen, was sich seit Jahrtausenden als Schutz vor Angriffen durch Grossraubtiere bewährt hat.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Ziel der JSV, einen Mindestbestand an Wölfen mit einem sehr tiefen Schwellenwert (Art. 4b Abs. 3 und Anhang 3) zu erhalten, ist unrealistisch. Dieser Ansatz wird zwar zu einer lokalen Ausrottung des Raubtiers führen, aber es wird sehr schwierig sein, solche Gebiete wolfsfrei zu halten, da die Kolonisierungs- und demografische Dynamik des Wolfs so stark ist. Darüber hinaus ist die Zahl von 12 Wolfsrudeln für die Schweiz das Ergebnis einer völlig willkürlichen Entscheidung und ignoriert die von wissenschaftlichen Experten empfohlene Populationsgrösse für das Schweizer Territorium aus einer internationalen Perspektive des Raubtiermanagements. Es ist offensichtlich, dass bis heute weder der Bundesrat noch das Bundesamt für Umwelt den extrem niedrigen Schwellenwert von 12 Wolfsrudeln und den theoretischen Verteilungsschlüssel innerhalb der willkürlich festgelegten geografischen Kompartimente begründen konnten. Zum Beispiel wurden für das Kompartiment der Westschweizer Alpen (Kantone Bern, Freiburg, Wallis und Waadt) drei Rudel als Mindestgrösse definiert. Das bedeutet, dass jeder dieser Kantone im Laufe der Zeit 0 bis 1 Rudel haben könnte! Wenn man bedenkt, dass allein im Wallis 8 bis 9 Rudel leben (und nicht 13 Rudel, wie von den offiziellen Stellen angegeben; siehe fauna.vs info Nr. 45), wäre es möglich, fast alle Rudel im Wallis abzuschiessen! Dieses Ziel entspricht weder der Berner Konvention, noch der Schweizer Verfassung oder dem Bundesgesetz über die Jagd:&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;- Gemäss der Berner Konvention sind Massnahmen gegen den Wolf nur «zur Verhütung ernster Schäden» möglich (und unter Einhaltung weiterer Bedingungen, insbesondere im Hinblick auf Herdenschutzmassnahmen).&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;- Gemäss der Schweizer Verfassung schützt der Bund die vom Aussterben bedrohten Arten.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;- Gemäss Jagdgesetz, Art. 7a, Abs. 2, dürfen Regulierungen den Bestand einer Tierpopulation, unabhängig von der Art, nicht gefährden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;In Bezug auf den Biber besteht kein Bedarf an neuen Regelungen. Die vorgeschlagenen neuen Bestimmungen (Art. 9d) gehen weit über den Abschuss als „ultima ratio“ hinaus und erlauben individuelle Entnahmen, ohne dass vorher ein grosser Schaden entstanden ist. Die Interventionsstrategie für den Biber stellt zudem eine Verletzung des Volkswillens dar, der im Referendum von 2020 bekräftigt wurde.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Positive Aspekte&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Wir möchten drei positive Aspekte erwähnen, die wir im Vernehmlassungsentwurf der JSV gefunden haben: 1) die Einrichtung von Wildtierkorridoren, die es ermöglichen, isolierte Lebensräume wieder zu vernetzen (Art. 8c-e), 2) das formelle Verbot der Jagd auf geschützte Arten innerhalb der eidgenössischen Jagdbanngebiete (das vom Volk abgelehnte Gesetz von 2020 sah vor, dass in den eidgenössischen Jagdgebieten Abschüsse zur Regulierung von Wolf und Steinbock möglich sein sollten) und 3) das Verbot von unbemannten Zivilluftfahrzeugen in den eidgenössischen Jagdbanngebieten und in Wasser- und Zugvogelreservaten von internationaler und nationaler Bedeutung.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Gesamteinschätzung&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Wie die Neufassung des Bundesgesetzes über die Jagd, den Schutz der Vögel und der wildlebenden Säugetiere (JSG 1986, Version 2023) muss auch die in die Vernehmlassung gegebene Verordnung (JSV) grundlegend überarbeitet werden, um den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den globalen und regionalen Herausforderungen betreffend Biodiversität gerecht zu werden. Das sechste Massenaussterben (das erste von uns Menschen verursachte) verdient gesetzliche Instrumente, die den realen Herausforderungen bezüglich Biosphäre (auch in der Schweiz) gerecht werden.&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Wed, 16 Oct 2024 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.fauna-vs.ch/de/themen/jagdgesetz/stellungnahme-von-fauna•vs-zum-referendum-gegen-das-revidierte-jagdgesetz-63</link>
			<title>Stellungnahme von fauna•vs zum Referendum gegen das revidierte Jagdgesetz</title>
			<description></description>
			<pubDate>Tue, 07 Feb 2023 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.fauna-vs.ch/de/themen/jagdgesetz/das-neue-jagdgesetz-ist-klar-rueckwaerts-gerichtet-23</link>
			<title>Das neue Jagdgesetz ist klar rückwärts gerichtet</title>
			<description>&lt;p&gt;Das Bundesgesetz von 1996 &amp;uuml;ber die Jagd und den Schutz wildlebender S&amp;auml;ugetiere und V&amp;ouml;gel (wie das Jagdgesetz offiziell heisst) basiert auf drei S&amp;auml;ulen:&lt;/p&gt;

&lt;ol&gt;
	&lt;li&gt;dem Schutz der Arten&lt;/li&gt;
	&lt;li&gt;der Regulation von Arten, die Probleme bereiten&lt;/li&gt;
	&lt;li&gt;der Nutzung von gewisser Arten durch die Jagd&lt;/li&gt;
&lt;/ol&gt;

&lt;p&gt;Im neuen Gesetz jedoch wurde der Schutz deutlich geschw&amp;auml;cht, w&amp;auml;hrend bei der Bejagung die Entwicklung einiger gef&amp;auml;hrdeter Arten nicht ber&amp;uuml;cksicht wurde. Das Gesetz tr&amp;auml;gt eindeutig die Handschrift der Jagdlobby, die in den parlamentarischen Kommissionen gut vertreten ist, und wurde w&amp;auml;hrend dem mehrfachen Hin und Her zwischen National- und St&amp;auml;nderat immer weiter verw&amp;auml;ssert. Angesichts des sechsten Massensterbens, das zurzeit auf unserem Planeten im Gang ist, mutet es paradox an, dass das Parlament einem solchen Gesetz zustimmt!&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das neue Gesetz enth&amp;auml;lt mehrere Widerspr&amp;uuml;che. Im Artikel 3 wird das Prinzip der Nachhaltigkeit hervorgehoben, w&amp;auml;hrend unter den jagdbaren Arten im Artikel 5 die Waldschnepfe, das Birkhuhn und das Schneehun aufgelistet sind, drei Vogelarten, die in der Schweiz von einem dramatischen R&amp;uuml;ckgang betroffen sind. F&amp;uuml;r das Schneehuhn zum Beispiel ist zu erwarten, dass es auch in Zukunft Einbussen in Kauf nehmen muss. Dies hat eine Studie der Schwiezerischen Vogelwarte ergeben, die auf Z&amp;auml;hlungen der Walliser Wildh&amp;uuml;ter beruht. Gleichzeitig hat sich die Jagdstrecke in den letzten 30 Jahren verdoppelt. Ein J&amp;auml;ger darf im Wallis acht Schneeh&amp;uuml;hner pro Jahr erlegen. Diese Regelung bedeutet eindeutig eine Missachtung der Nachhaltigkeit.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das neue Gesetz sieht eine Umbenennung der heutigen eidgen&amp;ouml;ssischen Jagdbanngebeite in &amp;quot;Wildtierschutzgebiete&amp;quot; vor, was grunds&amp;auml;tzlich begr&amp;uuml;ssenswert ist. In den Jagdbanngebieten ist die Jagd verboten, was sie zu wichtigen R&amp;uuml;ckzugsgebieten f&amp;uuml;r Wildtiere macht. Im Artikel 11 heisst es aber neu, dass der Steinbock in diesen Gebieten zum Abschuss freigegeben werden darf, unter anderem aus Gr&amp;uuml;nden der &amp;quot;Hege&amp;quot; und somit auch f&amp;uuml;r die umstrittene Troph&amp;auml;enjagd, eine Praxis aus einer anderen Zeit, die zurzeit hohe Wellen wirft. Dabei wurde diese Jagd im Wallis schon in den 1980er-Jahren eingef&amp;uuml;hrt (obwohl sie damals im Gesetz nicht vorgesehen war) - zur selben Zeit, als die Dienststelle f&amp;uuml;r Jagd geschaffen wurde.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Im Gesetz geh&amp;ouml;rt neu explizit auch der Wolf zu denjenigen Tierarten, die in den Wildtierschutzgebieten reguliert werden d&amp;uuml;rfen - pr&amp;auml;ventiv und ohne dass ein Wolf zuvor Sch&amp;auml;den an Haustieren angerichtet hat. Es wird in Zukunft also keine sicheren Zufluchtsorte f&amp;uuml;r unsere Wildtiere mehr geben, abgesehen von den wenigen Naturschutzgebieten. Der Begriff &amp;quot;Wildtierschutzgebiete&amp;quot; ist deshalb irref&amp;uuml;hrend und zeigt, wie unsorgf&amp;auml;ltig das Parlament gearbeitet hat.&lt;/p&gt;
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			<pubDate>Tue, 15 Dec 2020 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.fauna-vs.ch/de/themen/jagdgesetz/-29</link>
			<title></title>
			<description></description>
			<pubDate>Sun, 16 Aug 2020 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.fauna-vs.ch/de/themen/jagdgesetz/-28</link>
			<title></title>
			<description></description>
			<pubDate>Sun, 16 Aug 2020 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
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			<link>https://www.fauna-vs.ch/de/themen/jagdgesetz/nein-zum-jagdgesetz-39</link>
			<title>NEIN zum Jagdgesetz</title>
			<description>&lt;p&gt;Mit einem Flyer, der an alle Walliser Haushalte verschickt wird, mit Inseraten in den Walliser Printmedien sowie einer Medienmitteilung m&amp;ouml;chte fauna&amp;bull;vs auf die Auswirkungen des neuen Jagdgesetzes auf den Artenschutz aufmerksam machen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Beiliegend finden Sie unseren Flyer und unsere Medienmitteilung.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=33&amp;amp;resource_link_id=175&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Medienmitteilung von fauna&amp;bull;vs zum Jagdgesetz pdf&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&amp;quot;?action=get_file&amp;amp;id=33&amp;amp;resource_link_id=176&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot;&gt;Flyer von fauna&amp;bull;vs zum Jagdgesetz&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Sun, 16 Aug 2020 00:00:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.fauna-vs.ch/de/themen/jagdgesetz/-27</link>
			<title></title>
			<description></description>
			<pubDate>Wed, 18 Mar 2020 00:00:00 +0100</pubDate>
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		<item>
			<link>https://www.fauna-vs.ch/de/themen/jagdgesetz/neues-jagdgesetz-weitere-problematische-aspekte-24</link>
			<title>Neues Jagdgesetz: weitere problematische Aspekte</title>
			<description>&lt;p&gt;Das ist besonders im Wallis h&amp;ouml;chst problematisch, was sich am Beispiel der Luchse zeigt. Aufgrund von Wilderei (die von einigen Staatsangestellten gedeckt oder gar gutgeheissen wird) gibt es im ganzen Kanton nicht mehr als zw&amp;ouml;lf Luchse. Laut Lebensraummodellen m&amp;uuml;ssten im Wallis aber rund 50 bis 60 Luchse leben.&amp;nbsp; In Zukunft k&amp;ouml;nnten diese wenigen Luchse theoretisch mit einfachen, von den kantonalen Beh&amp;ouml;rden beschlossenen &amp;quot;Vorbeugungsmassnahmen&amp;quot; beseitigt werden - mit dem vorgeschobenen Grund, dass der R&amp;uuml;ckgang der G&amp;auml;mse in einem bestimmten Gebiet auf die Pr&amp;auml;dation durch den Luchs zur&amp;uuml;ckzuf&amp;uuml;hren sei. Wir wissen aber, dass die Anwesenheit von P&amp;auml;datoren normalerweise nicht zu einem R&amp;uuml;ckgang der Huftiere f&amp;uuml;hrt. Demgegen&amp;uuml;ber kann die Jagd durchaus einen Einfluss haben. Im Fall der G&amp;auml;mse entnimmt man im Wallis jedes Jahr 12% bis 15% des Bestandes. Dieser Wert liegt sehr nahe beim nat&amp;uuml;rlichen j&amp;auml;hrlichen Fortpflanzungspotenzial. Dennoch scheint sich niemand ernsthaft die Frage zu stellen, ob die Jagd, wie sie aktuell ausge&amp;uuml;bt wird, nachhaltig ist. Man zieht es lieber vor, dem Luchs die Schuld zu geben, als die Abschusszahlen in Frage zu stellen, obwohl die Jagd der gr&amp;ouml;sste Sterblichkeitsfaktor bei den Hufttieren ist.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 18 Mar 2020 00:00:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		<item>
			<link>https://www.fauna-vs.ch/de/themen/jagdgesetz/neues-jagdgesetz-seltene-tierarten-kommen-noch-mehr-unter-druck-25</link>
			<title>Neues Jagdgesetz: seltene Tierarten kommen noch mehr unter Druck</title>
			<description>&lt;p&gt;Weiter will das neue Gesetz, dass der Bundesrat gesch&amp;uuml;tzte Arten jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten setzen kann. W&amp;auml;hrend der Gesetzesberatung wurde in diesem Zusammenhang zum Beispiel vom Luchs, vom Biber und sogar vom H&amp;ouml;ckerschwan gesprochen. Diese Arten wurden in einer fr&amp;uuml;heren Version als regulierbar diskutiert, wurden schliesslich aber von den Parlamentariern doch wieder von der Liste genommen, um dem Referendum den Wind aus den Segeln zu nehmen. Eines Tages k&amp;ouml;nnten auf dieser Liste auch Adler, Uhu oder der Graureiher zu stehen kommen... Es wird zwar festgelegt, dass durch Regulationsmassnahmen Arten nicht gef&amp;auml;hrdet werden d&amp;uuml;rfen, Mindestgr&amp;ouml;ssen f&amp;uuml;r die Populationen wurden aber nicht festgelegt, was Missbr&amp;auml;uchen T&amp;uuml;r und Tor &amp;ouml;ffnet. Es besteht kein Zwiefel, dass die derzeigiten Walliser Beh&amp;ouml;rden die zw&amp;ouml;lf Luchse, die im Kanton leben, als ideale Populationsgr&amp;ouml;sse ansehen w&amp;uuml;rden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Zu den positiven Punkten des neuen Gesetzes geh&amp;ouml;rt der Beschluss, dass es in der ganzen Schweiz funktionale Wildtierkorridore braucht, das eine gr&amp;uuml;ne Infrastruktur f&amp;uuml;r die Mobilit&amp;auml;t der grossen Landwirbeltiere. Da diese Forderung auch in der Biodiversit&amp;auml;tsstrategie des Bundes enthalten ist, k&amp;ouml;nnen auch finanzielle Mittel daf&amp;uuml;r bereitgestellt werden.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Laut neuem Gesetz kann der Bundesrat beschliessen, die Liste der jagdbaren Arten zu reduzieren, aber nur nach Anh&amp;ouml;rung der Kantone, was ein ernsthaftes Hindernis f&amp;uuml;r einen solchen Schritt darstellt...&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Insgesamt hat dieses Gesetz zu viele problematische Punkte im Vergleich zu den wenigen Vorteilen, die es f&amp;uuml;r die Wildtiere bringt. Das Parlament ist aufgefordert, mit der Revision des Bundesgesetzes &amp;uuml;ber die Jagd und den Schutz wildlebender S&amp;auml;ugetiere und V&amp;ouml;gel nochmals von vorne zu beginnen. Das ist m&amp;ouml;glich, wenn wir das Referendum unterst&amp;uuml;tzen, welches am 17. Mai 2020 zur Abstimmung kommt.&lt;/p&gt;
</description>
			<pubDate>Wed, 18 Mar 2020 00:00:00 +0100</pubDate>
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